AGB Waldorf Salzburg

Aufnahmeverfahren

Es besteht das Angebot von Waldorf Salzburg gegen vorherige Anmeldung an einem Ausbildungswochenende unverbindlich zum Schnuppern zu kommen um das Seminar kennen zu lernen. Bei Interesse an der Ausbildung ist der Anmeldebogen aus der Infomappe des jeweiligen Jahrganges unterschrieben zu returnieren, in einem 2. Schritt erfolgt ein persönliches Aufnahmegespräch mit Personen aus der Seminarleitungskonferenz.

Ausbildungsvertrag

Spätestens am 2. Ausbildungswochenende muss der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden, in welchem die Ausbildungsmappe in der jeweiligen Fassung zur Kenntnis genommen und die Zahlungsmodalitäten der Studienbeiträge festgelegt werden.

Studienbeiträge

Die in der jeweiligen Ausbildungsmappe festgelegten Studienbeiträge gelten für drei Ausbildungsjahre. Bei Abbruch des Studiums wird in einem Gespräch die Ausstiegsmodalität festgelegt. Bei ausständigen Studienbeiträgen folgt eine erste Mahnung, mit dem Angebot eine vom Vertrag abweichende Zahlungsmodalität zu vereinbaren. In Folge nach acht Wochen eine zweite Mahnung mit Erinnerung an das Vereinbarung-Angebot. Letztlich eine dritte Mahnung mit einem letzten Zahlungstermin und der Mitteilung darüber, dass bei Versäumnis des Termins der Ausbildungsvertrag von unserer Seite gelöst und somit der Besuch der Ausbildung beendet wird.

Abschluss

Für das Diplom ist die positive Erfüllung aller in der Ausbildungsmappe aufgelisteten Aufgaben und Arbeiten sowie ein 100%iger Studiennachweis in allen Fächern nachzuweisen. Fehlzeiten bis 20% können nachgearbeitet werden; über 20% Fehlzeiten in einem Studienjahr sind die fehlenden Wochenenden als Ganzes nachzubelegen. Bei 50% Fehlzeit ist für einen positiven Studienabschluss das gesamte Studienjahr nachzuholen.

Zustimmung zur Datenverarbeitung und Datenschutz

Mit der Anmeldung zum Seminar wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Datenverarbeitung erteilt. Die Daten dienen zur internen Kommunikation für die Durchführung des Seminars und werden keinesfalls an unbeteiligte Dritte weitergegeben.